Aktuelles

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) beträgt für 2012 monatlich 5.600 €. Damit beläuft sich der Arbeitgeberbeitrag nach Tarifvertrag ab 01.01.2012 auf monatlich 112 € (= 2 % der BBG). Sollte die/der Arbeitnehmer/in einen Eigenanteil im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten, ist der ggf. anzupassen.



© 2002 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 05.12.2011