Selbstverwaltung
Aufgaben des Verwaltungsrats
über den Verwaltungsrat haben die Versicherten (Arbeitnehmer) und die Mitglieder (Arbeitgeber = Bezirksschornsteinfegermeister) unmittelbar einen bestimmenden Einfluß auf die Versorgungsanstalt. Der Verwaltungsrat hat insbesondere das Satzungsgebungsrecht, legt die Beitrags- und Leistungshöhe fest, nimmt die Jahresrechnung ab und beschließt über die Wirtschaftsplanung.
Zusammensetzung
Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Personen. Ihm gehören an:
- der Vorsitzende des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband - (ZIV),
- der Vorsitzende des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e.V. - Gewerkschaftlicher Fachverband -,
- der Vorsitzende sowie ein weiteres Mitglied des Landesinnungsverbands für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk,
- zwei Mitglieder des Regionalverbands Südost des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – aus Bayern,
- der Vorsitzende des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks für Rheinland-Pfalz,
- ein Mitglied des Regionalverbands Südwest des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – aus Rheinland-Pfalz,
- je vier weitere Vertreter der Mitglieder und der Versicherten.
Die Mitglieder werden vom
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband - (ZIV)
und vom
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. - Gewerkschaftlicher Fachverband - (ZdS)
vorgeschlagen.

© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 18.09.2009
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