Versicherte und Mitglieder
Mitglieder der PKS sind alle Bezirksschornsteinfegermeister, die als Arbeitgeber nach BTV oder einzelvertraglich verpflichtet sind, für einen in ihrem Betrieb Beschäftigten Zahlungen im Rahmen der Entgeltumwandlung zu leisten.
Versicherte der PKS können sein:
- Alle Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk, die bei einem Mitglied (in erster Linie also alle Gesellinnen und Gesellen, Auszubildenden, Büromitarbeiter und Büromitarbeiterinnen) beschäftigt sind,
- Beitragszahler im Rahmen der Riesterförderung.
- Im Rahmen der Weiterversicherung alle Versicherten, deren Beschäftigungsverhältnis geendet hat, also vor allem Bezirksschornsteinfegermeister, die auch nach der Bestellung zusätzlich für das Alter vorsorgen wollen.
Die Versicherung setzt in allen genannten Fällen den Abschluss eines Versicherungsvertrags voraus.

© 2002 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 05.12.2011
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