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22.09.2025

Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen - Verification of Payee (VOP)

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Diese neue Pflicht basiert auf der sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) und betrifft sowohl Echtzeit- als auch Standardüberweisungen.

Für eine korrekte Zuordnung achten Sie daher bitte bei Überweisungen an die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks auf die richtige Bezeichnung des Zahlungsempfängers.

Der Abgleich dient lediglich als Hinweis: Die Ausführung der Zahlung bleibt dem Kunden überlassen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

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