Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) finden Sie in der Satzung der PKS. Die für das Versicherungsverhältnis geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen sind abhängig vom jeweiligen Tarif, der dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegt. Der Tarif wird grundsätzlich vom Zeitpunkt des erstmaligen Zustandekommens des Versicherungsverhältnisses für die jeweilige Arbeitnehmerin oder den jeweiligen Arbeitnehmer bestimmt.

  • Der Tarif 2002 gilt für alle Versicherungsverhältnisse, die vor dem 01.01.2013 begonnen haben.
  • Der Tarif 2013 findet Anwendung auf alle Versicherten, deren Versicherungsverhältnis nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2022 begonnen hat.
  • Der Tarif 2022 findet Anwendung auf alle Versicherten, deren Versicherungsverhältnis nach dem 31.12.2021 beginnt. 

Sie finden die Satzung mit den für den jeweiligen Tarif geltenden allgemeinen Versicherungsbedingungen im Downloadcenter dieser Internetseite. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Satzung auch in Papierform zu.