Versicherte

Weiterversicherte (private Altersvorsorge)

Ein Versicherter, dessen Beschäftigungsverhältnis im Schornsteinfegerhandwerk endet oder der bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Engelt erhält, kann mit eigenen Beiträgen das Versicherungsverhältnis fortsetzen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Beitragsfrei Versicherte

Für Versicherte, für die keine Beiträge entrichtet werden, geht das Versicherungsverhältnis in die beitragsfreie Versicherung über. Während der beitragsfreien Versicherung bleiben bereits erworbene Versorgungsanrechte erhalten, jedoch werden keine neuen Anrechte erworben. Sofern die Frist für die Weiterversicherung bereits abgelaufen ist, können Beiträge für den Versicherten erst wieder nach erneuter Anmeldung eines Arbeitnehmers durch ein Mitglied der PKS im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden.

Während der beitragsfreien Versicherung besteht im Tarif 2002 für die früher im Schornsteinfegerhandwerk tätigen Gesellen und dazu Auszubildenden Anspruch auf Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen der Versicherten, ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird nicht begründet.

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