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13.07.2026

Abschlussbericht der Rentenkommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabil, generationengerecht und finanziell tragfähig weiterzuentwickeln. Zentrale Vorschläge sind die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die Ausweitung des Personenkreises der gesetzlich Versicherten und Anpassungen beim Renteneintrittsalter.

Wichtig für Ihre betriebliche Altersversorgung bei der PKS ist:

Der Bericht enthält zunächst Empfehlungen für den Bundesgesetzgeber, aus denen sich noch keine konkreten Änderungen ergeben. Hier bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Die Versicherungs- und Versorgungsverhältnisse bei der PKS richten sich nach deren Satzung. Über Änderungen der Satzung entscheidet der Verwaltungsrat. Änderungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gelten nicht unmittelbar bzw. direkt für die PKS. So würde sich z.B. die empfohlene Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nicht automatisch auf die Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung bei der PKS auswirken.

Dennoch werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und, sofern sich aus dem Gesetzgebungsverfahren relevante Erkenntnisse ergeben, einen möglichen Anpassungsbedarf der Satzung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat prüfen.

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